Solarstrom zu Hause nutzen: Wie funktioniert der Eigenverbrauch?
Herr Beer lebt in einem Einfamilienhaus und betreibt eine eigene Photovoltaikanlage auf dem Dach. Er darf den selbst produzierten Strom für den Eigenverbrauch nutzen. Dieser Verbrauch muss am selben Ort erfolgen, an dem der Strom erzeugt wird – beispielsweise also in seinem Haus.
Herr Beer kann entweder die gesamte produzierte Energie selbst nutzen oder nur einen Teil davon. Im Winter, wenn er zu Hause Weihnachtsguetzli backt, verbraucht er möglicherweise seinen gesamten erzeugten Strom. Im Sommer hingegen, wenn er in Ligurien Ferien macht, produziert seine Anlage viel Strom, während sein Verbrauch minimal ist – abgesehen von Geräten wie einer Alarmanlage, die etwas Strom benötigt. In diesem Fall nutzt er nur einen Teil des selbst erzeugten Stroms.
Im nächsten Abschnitt betrachten wir, was mit der Differenz geschieht, wenn Herr Beer mehr oder weniger Strom produziert, als er verbraucht.
Was passiert, wenn mehr oder weniger Strom produziert wird?
In vielen Fällen entspricht die Menge des erzeugten Stroms nicht genau dem Verbrauch von Herrn Beer. Hier kommt das öffentliche Stromnetz ins Spiel, an das sein Haus angeschlossen ist. Als kleiner Strombezüger ist Herr Beer in der Grundversorgung und muss seinen zusätzlichen Strombedarf beim lokalen Stromversorger decken. Im Gegenzug ist dieser verpflichtet, ihm jederzeit die benötigte Strommenge bereitzustellen und so für den Ausgleich zu sorgen.
Wenn Herr Beer mehr Strom benötigt, als seine Photovoltaikanlage in einem bestimmten Moment produziert, kann er die fehlende Energie aus dem Netz beziehen. Dafür bezahlt er neben den Energiekosten auch einen Beitrag für die Infrastruktur (Stromnetz, Stromzähler etc.) sowie gewisse Abgaben.
Produziert Herr Beer hingegen mehr Strom, als er verbrauchen kann, ist der lokale Stromversorger verpflichtet, den überschüssigen Strom abzunehmen und zu vergüten. Die Höhe der Vergütung orientiert sich am Marktpreis (Börsenpreis) und wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 schweizweit einheitlich geregelt.
Vom Dach bis zur Garage: Wo endet der Eigenverbrauch?
Herr Beer besitzt auf seinem Grundstück zusätzlich eine freistehende Garage. Vor Kurzem hat er sich ein Elektroauto gekauft und möchte es mit seinem eigenen Solarstrom laden. Wir haben gesehen, dass Herr Beer die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst verbrauchen darf. Doch stellt sich die Frage, ob seine Garage noch als Teil dieses Ortes gilt?
Grundsätzlich gilt als Ort der Produktion das Grundstück, auf dem sich die Photovoltaikanlage befindet. Da die Garage auf demselben Grundstück steht, darf Herr Beer seinen Strom dort direkt nutzen.
Was aber, wenn die Garage auf einem separaten Grundstück liegt? In diesem Fall kann der Ort der Produktion unter bestimmten Bedingungen auch weitere Grundstücke umfassen. Voraussetzung ist jedoch, dass Herr Beer den selbst erzeugten Strom mit eigenen Leitungen dorthin führt, ohne das öffentliche Verteilnetz zu nutzen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Falls keine direkte Leitung zwischen dem Haus und der Garage existiert und stattdessen sowohl das Haus als auch die Garage jeweils eine eigene Anschlussleitung zum Netzanschlusspunkt haben, darf der Strom für den Eigenverbrauch über das öffentliche Verteilnetz fliessen. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn beide Leitungen direkt zum gleichen Anschlusspunkt führen. Haben Haus und Garage separate Stromzähler, ist der lokale Stromversorger verpflichtet, diese in der Abrechnung zusammenzuführen. In einem solchen Fall entsteht ein sogenannter virtueller Messpunkt.
Herr Beer’s Fazit
Der Eigenverbrauch von selbst produziertem Solarstrom ist für Herrn Beer eine einfache Möglichkeit, seinen Energiebedarf nachhaltig zu decken. Er kann den Strom aus seiner Photovoltaikanlage direkt in seinem Haus nutzen oder – unter bestimmten Bedingungen – auch in seiner Garage.
Wenn seine Stromproduktion nicht mit seinem Verbrauch übereinstimmt, sorgt das öffentliche Stromnetz für den Ausgleich: Er kann zusätzlichen Strom aus dem Netz beziehen oder überschüssigen Strom einspeisen und dafür eine Vergütung erhalten. Für den Strom, den er aus dem Netz bezieht, fallen jedoch Netzentgelte und weitere Abgaben an. Je mehr Solarstrom Herr Beer selbst nutzen kann, desto mehr spart er – und er kann sich stattdessen einen guten Wein während seinen Ferien in Ligurien gönnen.
Quellen
- Artikel 6 Stromversorgungsgesetz
- Artikel 15 Energieversorgungsgesetz
- Artikel 16 Energieversorgungsgesetz
- Artikel 14 Energieversorgungsverordnung
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