1. Was ist eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)?
Eine LEG ist eine Gemeinschaft von Endverbrauchern, Erzeugern von erneuerbarer Elektrizität und Speicherbetreibern. Die Mitglieder nutzen und teilen ihren selbst erzeugten Strom innerhalb der Gemeinschaft und haben dabei Anspruch auf einen reduzierten Netznutzungstarif.
2. Wer kann an einer LEG teilnehmen?
Mitglieder einer LEG können Endverbraucher, Erzeuger von Elektrizität aus erneuerbaren Energien und Speicherbetreiber sein. Endverbraucher können nur an einer einzigen LEG teilnehmen, ebenso können Erzeugungsanlagen und Speicher nur in genau eine LEG eingebracht werden.
3. Welche Voraussetzungen gelten für die Bildung einer LEG?
Alle Teilnehmer müssen im gleichen Netzgebiet des Verteilnetzbetreibers (VNB) liegen. Sie müssen in derselben Netzebene angeschlossen sein (bis maximal 36 kV). Jeder Teilnehmer muss mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die Leistung der Erzeugungsanlagen muss mindestens 5 % der Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucher betragen. Die LEG muss innerhalb einer Gemeinde bleiben.
4. Welche Rolle spielt der Verteilnetzbetreiber (VNB) bei der Bildung einer LEG?
Der VNB muss die an der LEG interessierten Personen unterstützen, indem er die Netztopologie offenlegt (innerhalb von 15 Tagen auf Anfrage), die Anschlusssituation der Endverbraucher, Erzeugungsanlagen und Speicher bekanntgibt und die Teilnehmer mit intelligenten Messsystemen ausstattet.
5. Wie organisieren sich die Teilnehmer einer LEG untereinander?
Die Teilnehmer müssen schriftlich festhalten, wer die LEG gegen aussen vertritt, wie die Vergütungsansätze für intern erzeugte und verbrauchte Elektrizität geregelt sind, wie die Kosten für Verwaltung, Abrechnung und interne Datenbearbeitung getragen werden, welche Regeln für Ein- und Austritte in die Gemeinschaft gelten und wie die Kosten für Netznutzung und Messung aufgeteilt werden.
6. Wie ist das Verhältnis zwischen der LEG und dem VNB?
Die LEG muss dem VNB die Bildung und Auflösung der Gemeinschaft (3 Monate im Voraus), die Ein- und Austritte der Teilnehmer (1 Monat im Voraus), die Vertretung der LEG sowie technische Daten der Erzeugungsanlagen und Speicher mitteilen. Jeder Teilnehmer bleibt weiterhin in einem individuellen Vertragsverhältnis mit dem VNB und schuldet Netznutzungsentgelte sowie Entgelte für Elektrizitätslieferungen in der Grundversorgung.
7. Wie wird selbst erzeugte Elektrizität innerhalb einer LEG genutzt?
Teilnehmer dürfen ihren Strom frei innerhalb der LEG absetzen und dabei das Verteilnetz nutzen. Elektrizität aus Erzeugungsanlagen muss vorrangig innerhalb der LEG verbraucht werden. Die Herkunftsnachweise der innerhalb der LEG abgesetzten Energie dürfen nicht separat verkauft werden. Nicht verbrauchter Strom wird vom VNB abgenommen und vergütet.
8. Wie funktioniert die Grundversorgung und der Netzzugang in einer LEG?
Teilnehmer ohne Netzzugang sind automatisch in der Grundversorgung. Teilnehmer mit Netzzugang dürfen weiterhin frei im Markt agieren. Eine Teilnahme an der LEG führt nicht automatisch zur Rückkehr in die Grundversorgung.
9. Wie wird der reduzierte Netznutzungstarif berechnet?
Die Teilnehmer erhalten einen Abschlag von maximal 60 % auf den Netznutzungstarif. In der Praxis beträgt der Abschlag gemäss Verordnung 40 %. Wird die LEG durch einen Transformator getrennt, verringert sich der Abschlag auf 20 %. Netzzuschläge und Abgaben werden nicht reduziert. Speicher dürfen innerhalb einer Abrechnungsperiode nicht mehr Strom innerhalb des LEG abgeben als sie bezogen haben.
10. Wie erfolgt die Rechnungstellung innerhalb einer LEG?
Der VNB ermittelt das geschuldete Netznutzungsentgelt für jeden Teilnehmer. Die Energieverteilung erfolgt anhand des 15-Minuten-Lastgangs. Die LEG kann verlangen, dass der VNB eine Sammelrechnung erstellt. Jeder Teilnehmer bleibt Schuldner gegenüber dem VNB.
Zusammenfassung
Eine LEG bietet Teilnehmern die Möglichkeit, selbst erzeugten Strom gemeinschaftlich zu nutzen und dabei Kosten zu senken. Die Teilnahme erfordert die Erfüllung technischer und organisatorischer Voraussetzungen. Die VNB unterstützen die Bildung von LEG, während die Mitglieder ihre internen Regelungen eigenständig treffen müssen.
Die Regelungen treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Keine Gewährleistung.
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