Herr Beer erklärt seinen Nachbarn den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch in einfachen und leicht verständlichen Worten.
Gemeinsam mehr Eigenverbrauch
Herr Beer betreibt eine Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Einfamilienhauses. Einen Teil des Stroms nutzt er selbst als Eigenverbrauch. Doch oft produziert seine Anlage mehr Strom, als er direkt verbrauchen kann. Wenn er beispielsweise an einem sonnigen Sonntag zum Angeln geht, bleibt ein Überschuss, den er ins Stromnetz einspeist und dafür vom lokalen Stromversorger eine Vergütung erhält.
Herr Beer würde jedoch gerne einen grösseren Teil seines Stroms selbst nutzen. Daher überlegt er, sich mit seinen Nachbarn zusammenzuschliessen. Frau Rossi und Herr Fuchs besitzen keine eigene Solaranlage, zeigen aber grosses Interesse daran, direkt von Herrn Beer Strom zu beziehen. Bei Kaffee und Kuchen erklärt er ihnen, wie ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) funktioniert.
Aus drei wird einer
«Aktuell sind wir alle drei Kunden beim lokalen Stromversorger», beginnt Herr Beer. «Das bedeutet, jeder von uns bezieht Strom und erhält eine separate Rechnung, die den Stromverbrauch, das Netzentgelt und verschiedene Abgaben umfasst. Jeder von uns hat also ein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Stromversorger. Wenn wir jedoch einen ZEV gründen, werden wir gemeinsam als ein einziger Kunde betrachtet. Das heisst, wir erhalten nur noch eine Sammelrechnung für unseren gesamten Stromverbrauch und müssen uns intern selbst organisieren. Der Vorteil dabei ist, dass ihr meinen Solarstrom direkt nutzen könnt. Solange wir diesen selbst verbrauchen, fallen weder Netzentgelte noch Abgaben an.»
Frau Rossi und Herr Fuchs hören aufmerksam zu.
«Es gibt allerdings einige Voraussetzungen für die Gründung eines ZEV», fährt Herr Beer fort. «Ich habe bereits geprüft, ob wir diese erfüllen. Erstens müssen alle Beteiligten Eigentümer ihrer jeweiligen Grundstücke sein – was bei uns der Fall ist.» Frau Rossi und Herr Fuchs nicken zustimmend. «Zweitens muss auf jedem dieser Grundstücke Strom verbraucht werden – auch das trifft zu.» Er macht eine kurze Pause, bevor er fortfährt: «Drittens darf sich ein ZEV nicht über beliebige Distanzen erstrecken. Das Gesetz verlangt, dass alle Beteiligten am selben sogenannten Ort der Produktion angeschlossen sind. Ob das bei uns zutrifft, war gar nicht so einfach herauszufinden.»
Was ist der Ort der Produktion?
Herr Beer holt einen Plan hervor, den er vom Stromversorger erhalten hat. Darauf sind die drei Grundstücke sowie die Stromleitungen eingezeichnet, die von den Häusern zum Stromnetz führen.
«Im einfachsten Fall wären unsere Häuser direkt miteinander verbunden und hätten einen gemeinsamen Netzanschluss. Dann würde der Stromversorger an diesem Punkt unseren Gesamtverbrauch messen. Falls wir einmal nicht den gesamten Solarstrom benötigen, würde der Überschuss ins Netz eingespeist, und ich bekäme dafür eine Vergütung.» Herr Beer trinkt einen Schluck Kaffee. «In unserem Fall sind wir jedoch nicht direkt über Kabel verbunden. Aber es gibt eine andere Möglichkeit: Unsere Häuser haben zwar separate Anschlussleitungen ans Stromnetz, doch alle führen zum selben Netzanschlusspunkt.» Er zeigt auf einen markierten Punkt auf dem Plan, der als Verteilkabine beschriftet ist. «Da zwischen unseren Anschlüssen kein öffentliches Netz liegt, dürfen wir trotzdem einen ZEV bilden.»
Herr Fuchs runzelt die Stirn. «Heisst das, wir müssen an unseren Stromleitungen nichts ändern?»
Herr Beer nickt. «Genau. Unser Stromverbrauch wird an der Verknüpfungsstelle gemessen, wo unsere Anschlussleitungen zusammenlaufen. Der Stromversorger kann die Werte unserer drei Stromzähler einfach addieren und den Gesamtverbrauch ausweisen. Da wir physisch nicht direkt verbunden sind, spricht man in diesem Fall von einem virtuellen Stromzähler oder einem virtuellen ZEV.»
«Eine letzte Voraussetzung müssen wir noch erfüllen – aber auch diese ist kein Problem», fährt Herr Beer fort. «Die Leistung der Photovoltaikanlage muss mindestens zehn Prozent der gesamten Anschlussleistung betragen. Meine Solaranlage hat eine Leistung von 15 kW.» Er zeigt erneut auf den Plan. «Jeder von uns ist mit 100 Ampere ans Netz angeschlossen, das ergibt zusammen 300 Ampere oder 120 kW Anschlussleistung. Da meine Solaranlage mehr als ein Zehntel davon beträgt, ist diese Bedingung erfüllt.»
Er lehnt sich zurück und bietet seinen Nachbarn noch ein Stück Kuchen an. «Wenn ihr einverstanden seid, steht unserem Zusammenschluss also nichts im Weg.»
Frau Rossi’s Zusammenfassung
Frau Rossi fasst zusammen: «Wenn ich das richtig verstehe, bilden wir eine gemeinsame Verbrauchsgemeinschaft, sodass wir den Strom deiner Solaranlage direkt nutzen können, bevor er ins Netz geht. Dadurch sparen wir Netzentgelte und Abgaben. Unser Stromversorger betrachtet uns als einen einzigen Kunden, aber intern müssen wir die Abrechnung selbst regeln. Und weil wir am gleichen Netzanschlusspunkt hängen, sind keine neuen Kabel nötig.»
Herr Beer lächelt. «Genau. Die letzte offene Frage ist, wie wir die Kosten und den Stromverbrauch untereinander abrechnen. Warum denkt ihr nicht einmal in Ruhe darüber nach? Wir könnten uns nächsten Sonntag wieder auf einen Kaffee treffen und die Details besprechen.»
Frau Rossi und Herr Fuchs nicken zustimmend. «Gute Idee, dann haben wir Zeit, uns Gedanken zu machen», sagt Herr Fuchs.
«Perfekt, dann bis nächsten Sonntag», erwidert Herr Beer. Die drei verabschieden sich und freuen sich auf das nächste Treffen.
Quellen
- Artikel 17 Energiegesetz
- Artikel 14 Energieverordnung
- Artikel 15 Energieverordnung
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