Einleitung

Die Sunshine-Regulierung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) soll den Vergleich der Netzkosten und der Versorgungsqualität zwischen den Verteilnetzbetreibern (VNB) erlauben. Seit 2015 errechnet ElCom Indikatoren in Bereichen wie Tarife, Netzkosten und Servicequalität, um Kosten und Leistungen der VNB für Endkunden nachvollziehbar darzustellen. Die VNB werden hierfür in Vergleichsgruppen basierend auf Siedlungs- und Energiedichte eingeteilt. Diese Vergleichswerte sollen helfen, Effizienz und Kostentransparenz zu fördern, ohne dabei eine feste Preisvorgabe zu machen. Das Ziel ist es, dass VNB ihre Leistung optimieren und Verbraucher eine transparente Kostenübersicht erhalten.

Der folgende Artikel beleuchtet die Änderungen, die das revidierte Stromversorgungsgesetz (StromVG, Mantelerlass) vorsieht. Die Regulierung wird neutral beschrieben und soll den VNB als Informationsquelle dienen. Die konkreten Auswirkungen auf die VNB, wie beispielsweise administrativer Mehraufwand, werden in diesem Artikel hingegen nicht diskutiert.

Keine Gewährleistung auf die Richtigkeit und Vollständigkeit. Jegliche Haftung wird abgelehnt.

Bisherige Sunshine-Regulierung der ElCom

Art. 19 Abs. 1 der Stromversorgungsverordnung (StromVV) verpflichtet die ElCom seit dem Jahr 2008, Effizienzvergleiche zwischen den Verteilnetzbetreibern (VNB) zur Überprüfung der Netznutzungs- und Elektrizitätstarife durchzuführen. Dabei muss sie mit der Strombranche zusammenarbeiten und in ihren Vergleichen strukturelle Unterschiede berücksichtigen, welche die Unternehmen nicht beeinflussen können. Bei der Analyse der anrechenbaren Kosten wird auch der Amortisierungsgrad beachtet, und internationale Vergleichswerte werden in die Überprüfung einbezogen. Art. 19 Abs. 2 bestimmt, dass „ungerechtfertigte Gewinne aus überhöhten Netznutzungs- bzw. Elektrizitätstarifen“ durch eine entsprechende Senkung dieser Tarife ausgeglichen werden müssen.

Seit 2015 berechnet die ElCom im Rahmen der Sunshine-Regulierung Kennzahlen zu Versorgungsqualität, Netzkosten, Tarifen und Compliance. Im Jahr 2016 wurde die Sunshine-Regulierung als dauerhaftes zusätzliches Instrument in die Regulierung der ElCom aufgenommen. Da die gesetzliche Grundlage für eine öffentliche Veröffentlichung bisher fehlte, erhielten nur die VNB jährlich ihre individuellen Ergebnisse. Zusätzlich veröffentlicht die ElCom auf ihrer Webseite anonymisierte und zusammengefasste statistische Ergebnisse, die keine Rückschlüsse auf einzelne VNB zulassen.

Neuerungen im Mantelerlass

Übersicht

Mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) wird der neue Artikel 22a zur Veröffentlichung von Qualitäts- und Effizienzvergleichen eingeführt. Artikel 22a verankert die Sunshine-Regulierung somit im Gesetz. Der neue Gesetzesartikel enthält drei Absätze:

  • Absatz 1 regelt die Aufgabe der ElCom, Vergleiche zwischen den VNB zu erstellen und zu veröffentlichen. Ziel ist es, Transparenz für Endverbraucher zu schaffen und die Qualität und Effizienz der Netzleistungen zu fördern.
  • Absatz 2 legt die spezifischen Bereiche fest, in denen diese Vergleiche durchgeführt werden müssen. Dies sind beispielsweise die Versorgungsqualität, Tarife und Netzkosten, Servicequalität im Netzbereich, Investitionen in intelligente Netze, Messwesen und die Einhaltung von Publikationspflichten.
  • Absatz 3 bestimmt, dass das Bundesamt für Energie (BFE) diese Vergleiche alle vier Jahre in einem Bericht bewertet. Falls keine ausreichenden Effizienzsteigerungen erkennbar sind, kann der Bundesrat dem Parlament eine Anreizregulierung vorschlagen.

Grundlagen der Sunshine-Regulierung

Art. 22a Abs. 1 des StromVG bildet die Grundlage der Sunshine-Regulierung, indem er den Regulierungsrahmen für die Vergleiche der VNB festlegt. Für eine faire Vergleichbarkeit der Ergebnisse kann die ElCom die VNB anhand sachlicher Kriterien wie Topografie, Siedlungsdichte oder Energiedichte in MWh pro Leitungskilometer in Gruppen einteilen (Botschaft zum EnG und StromVG vom 18. Juni 2021). Bei bestimmten Vergleichen kann es erforderlich sein, nur ausgewählte VNB zu berücksichtigen, beispielsweise um Verzerrungen durch Extremwerte kleiner VNB zu vermeiden.

Art. 19 Abs. 1 StromVV präzisiert, dass die ElCom die Kosten vergleichbarer Netzbetreiber heranziehen kann. Sie muss bei Effizienzvergleichen soweit möglich statistisch-ökonometrische Methoden anwenden. Dies sind Methoden, um wirtschaftliche Zusammenhänge und Muster mithilfe von Statistik und mathematischen Modellen zu erkennen und zu erklären. Bei Effizienzvergleichen, die sich auf die gesamten Netzkosten beziehen, muss die ElCom die Verteilnetzbetreiber vorgängig anhören. Der Vergleich hat nach sachgerechten Kriterien zu erfolgen (Art. 19 Abs. 2 StromVV). Dabei sind die wesentlichen Kostentreiber zu berücksichtigen.

Vergleichsbereiche

Artikel 22a Absatz 2 des StromVG definiert eine Reihe zentraler Bereiche, in denen die ElCom Vergleiche zwischen VNB durchführen muss. Diese Bereiche – von der Versorgungsqualität über Netznutzungstarife und Netzkosten bis hin zur Qualität der Dienstleistungen im Netz, Investitionen in intelligente Netze, das Messwesen und die Einhaltung von Veröffentlichungs- und Bekanntgabepflichten – geben den Rahmen der Sunshine-Regulierung vor. Diese Liste ist nicht abschliessend, deckt jedoch den wesentlichen Inhalt und Umfang der Regulierung ab. Die ElCom besitzt dabei gemäss der Botschaft zum EnG und StromVG vom 18. Juni 2021 innerhalb jedes Bereichs erhebliche Flexibilität.

Laut der Botschaft des Bundesrats wurde bei der Auswahl der Bereiche darauf geachtet, dass die Sunshine-Regulierung nur einen begrenzten Mehraufwand für die betroffenen Unternehmen verursacht. Die Vergleiche sollen möglichst auf bereits vorhandenen Daten basieren, die der ElCom bereits zur Verfügung stehen. Dennoch hat die ElCom das Recht, bei den VNB oder Eigentümern der Netze zusätzliche Informationen für die Durchführung der Sunshine-Regulierung anzufordern (Art. 25 Abs. 1 StromVG). Zudem muss die ElCom die VNB bei der Ausarbeitung der Vergleichsgrundsätze und der Veröffentlichung der Ergebnisse angemessen einbinden.

Einzelne Bereiche bieten spezifische Vergleichsmöglichkeiten:

  • In der Versorgungsqualität (lit. a) etwa werden VNB hinsichtlich Dauer und Häufigkeit von Versorgungsunterbrechungen verglichen.
  • Im Bereich Netznutzungstarife und Netzkosten (lit. b) können die Kosten pro Kilometer Leitung als Vergleichsgrösse dienen, und die Gesamteffizienz wird aufgrund der Anforderungen an Effizienzsteigerungen gemäss Absatz 3 besonders betont.
  • Grundversorgungstarife (lit. c) umfassen Vergleiche des Standardprodukts und weiterer Grundversorgungsprodukte.
  • Für die Dienstleistungsqualität im Netz (lit. d) könnten die Informationsstandards für Kunden bei geplanten Unterbrechungen verglichen werden.
  • Die Vergleiche im Messwesen (lit. f) beziehen sich auf den Monopolbereich der VNB, in dem gesetzlich geregelte Messtarife gelten, da die Endverbraucher hier keinen Wahlfreiraum für ihren Messdienstleister haben (Art. 17a und 17abis).
  • Schliesslich umfasst lit. g die Veröffentlichungs- und Bekanntgabepflichten der VNB gegenüber Endverbrauchern und anderen Marktakteuren, beispielsweise im Hinblick auf die Netznutzungstarife (Art. 12 StromVG).

Ungerechtfertigte Kosten

Art. 19 Abs. 3 StromVV regelt, wie zu verfahren ist, wenn sich Kosten aufgrund des Vergleichs als ungerechtfertigt erweisen. In diesem Fall verfügt die ElCom, dass die ungerechtfertigten Kosten im Rahmen des Ausgleichs der Deckungsdifferenzen bei den Netznutzungs-, Elektrizitäts- oder Messtarifen kompensiert werden. Die Kosten werden somit durch Senkung der betreffenden Tarife kompensiert (Erläuterungsbericht zum StromVV). Dieser Ausgleich soll innerhalb von drei Tarifjahren erfolgen.

Veröffentlichung der Vergleiche

Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt in einer vergleichenden Darstellung und kann sowohl einzelne VNB als auch Gruppen von ihnen betreffen (Artikel 22a Absatz 1 des StromVG). Die ElCom veröffentlicht die Ergebnisse der von ihr durchgeführten Qualitäts- und Effizienzvergleiche jährlich auf ihrer Webseite (Art. 26d Abs. 1 StromVV).

Die ElCom soll die Ergebnisse so veröffentlichen, dass die Leistungen der einzelnen VNB nachvollziehbar sind (Botschaft zum EnG und StromVG vom 18. Juni 2021). Den Endverbrauchern soll ermöglicht werden, ihren VNB direkt mit anderen vergleichen zu können. Art. 26d Abs. 2 StromVV gibt entsprechend vor, dass die ElCom für die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sorgen muss.

Druckmittel Anreizregulierung

Artikel 22a Absatz 3 sieht vor, dass das Bundesamt für Energie (BFE) alle vier Jahre die Ergebnisse der Sunshine-Regulierung bewertet und einen Bericht erstellt. Die ElCom stellt dem BFE auf Anfrage alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung, die es für die Durchführung von Evaluationen zum Netzkostenvergleich braucht (Art. 26d Abs. 3 StromVV). Wenn dabei festgestellt wird, dass die Effizienzsteigerungen im Netzbereich nicht ausreichen und keine nennenswerten Auswirkungen auf die Netzkosten haben, muss der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzesvorschlag zur Einführung einer Anreizregulierung vorlegen.

Die Anreizregulierung würde eine ex-ante-Regulierung einführen, bei der den VNB Effizienzvorgaben für eine mehrjährige Regulierungsperiode gemacht werden. Diese Vorgaben basieren auf Benchmarking und orientieren sich an Effizienzwerten von vergleichbaren, besonders effizienten VNB. Wenn die Betreiber diese Vorgaben übertreffen und die Effizienzziele über den Berechnungswerten liegen, dürfen sie die Differenz bis zur festgelegten Erlösobergrenze behalten und so einen direkten finanziellen Vorteil erzielen. Liegen ihre Kosten jedoch über den vorgegebenen Grenzen, dürfen sie die Differenz nicht auf die Endverbraucher umlegen. Dieses Modell soll verhindern, dass Betreiber durch unnötig hohe Investitionen das Netz kapitalintensiv ausbauen und damit höhere Kosten an die Verbraucher weitergeben. Selbst die ElCom hat sich in der Vergangenheit jedoch kritisch gegenüber der Anreizregulierung geäussert (Tätigkeitsbericht der ElCom 2018).

Im Wesentlichen dient die Anreizregulierung als Druckmittel gegenüber der Strombranche. Falls die derzeitige Sunshine-Regulierung nicht zu den gewünschten Effizienzsteigerungen führt, signalisiert die Möglichkeit der Einführung einer Anreizregulierung, dass bei ungenügenden Verbesserungen entsprechende Massnahmen folgen könnten. Das Ziel des Bundesrates ist es, die VNB zu einer kosteneffizienten Betriebsführung zu motivieren und die Netzkosten nachhaltig zu reduzieren.

Abschliessende Worte

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